Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten; Beratung und Aufsicht von Unternehmen rund um Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zählen zu ihren wichtigsten Zuständigkeiten. Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, sorgt die UV dafür, dass Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Betroffenen soweit wie möglich wiederhergestellt werden. Träger der UV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Speziell zuständig ist das Sachgebiet „Hautschutz“ des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“. Das Sachgebiet beantwortet Fragen aus Unternehmen und Verbänden, verfasst wichtige Leitfäden wie die „Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz“ (BGI/GUV-I 8620) und stößt Forschungsprogramme an.